1. Weg: Sie zahlen auf das Vereinskonto 1.000,-€ ein und erhalten eine Stiftungsgründerurkunde.
2. Weg: Sie zahlen einen monatlichen oder jährlichen Teilbetrag ein und werden mit Erreichen des Mindestanteils von 1.000,-€ Stiftungsgründer.
3. Weg: Sie erwerben eine Gründeroption über einmalig 50,-€. Unmittelbar vor Gründung der Stiftung werden Sie über die Gründung informiert und entscheiden erneut, ob Sie den Restbetrag von 950,-€ zeichnen wollen oder sich anders entschieden haben.

Mit Erreichen des Mindeststiftungskapitals von 50.000,-€ besteht grundsätzlich die Gründungsoption für eine Stiftung. Sie werden als Stiftungsgründer, nach Vorbereitung der Stiftungssatzung, zum Stiftungsgründungsakt eingeladen, bei dem auch unser Schirmherr, Dr. Sven von Ungern-Sternberg, anwesend sein wird. Im Vorfeld wird ein Stiftungsgründungsbuch mit entsprechender namentlicher Eintragung der Stiftungsgründer angefertigt. Danach wird die Stiftung im Register des Regierungspräsidiums Freiburg eingetragen.