Schüler im Mati-Projekt in Bangladesch.

 

 

Um Stiftungsgründer zu werden gibt es drei Wege:

 

1. Weg: Sie zahlen auf das Vereinskonto 1.000,-€ ein und erhalten eine Stiftungsgründerurkunde.

2. Weg: Sie zahlen einen monatlichen oder jährlichen Teilbetrag ein und werden mit Erreichen des Mindestanteils von 1.000,-€ Stiftungsgründer.

3. Weg: Sie erwerben eine Gründeroption über einmalig 50,-€. Unmittelbar vor Gründung der Stiftung werden Sie über die Gründung informiert und entscheiden erneut, ob Sie den Restbetrag von 950,-€ zeichnen wollen oder sich anders entschieden haben.

 

Eine Stiftung für Bildung und ein Leben in Würde in den ärmsten Ländern der Erde.

 

Mit Erreichen des Mindeststiftungskapitals von 50.000,-€ besteht grundsätzlich die Gründungsoption für eine Stiftung. Sie werden als Stiftungsgründer, nach Vorbereitung der Stiftungssatzung, zum Stiftungsgründungsakt eingeladen, bei dem auch unser Schirmherr, Dr. Sven von Ungern-Sternberg, anwesend sein wird. Im Vorfeld wird ein Stiftungsgründungsbuch mit entsprechender namentlicher Eintragung der Stiftungsgründer angefertigt. Danach wird die Stiftung im Register des Regierungspräsidiums Freiburg eingetragen.